Hausordnung und Nutzungsbedingungen
Die Hausordnung / Nutzungsbedingungen und das aktuell veröffentlichte Hygienekonzept des Begegnungszentrums Westhouse bestimmen das Recht und die Pflichten von jeglichen Personen während ihres Aufenthaltes im Westhouse. Die Öffnungszeiten der öffentlichen Bereiche sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr. Es handelt sich um eine Versammlungsstätte mit den damit verbundenen Vorschriften für Sicherheit, Brandschutz und Ordnung.
(1) Der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen (Außen- und Allgemeinflächen im Gebäude) des Westhouse ist grundsätzlich im Rahmen der Öffnungszeiten gestattet. Der Aufenthalt wird jedoch für Teile der öffentlichen Bereiche (Foyer oder Flächen im 1. OG) beschränkt, soweit diese durch Veranstaltungen und hierfür notwendige Auf- und Abbautätigkeiten belegt sind. Toiletten und Sanitärräume sind nur für Besucher des Gebäudes vorgesehen. Der Besuch des Westhouse-Gebäudes außerhalb der Öffnungszeiten bzw. der nicht öffentlichen Bereiche, wie Büro-, Hotel- oder Veranstaltungsflächen bedarf entweder einer Anmietung der entsprechenden Flächen, oder den Besuch von dort ansässigen Mietern / stattfindenden Veranstaltungen. Alle Eingangstüren, sowie die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt werden Videoüberwacht. Zugangskontrolle: Der Betreiber behält sich vor, Personen den Zutritt zu verwehren, wenn die Einhaltung der Hausordnung oder der Sicherheitsvorschriften nicht gewährleistet ist.
(2) Alle Räumlichkeiten im Westhouse, inklusive Mobiliar und Pflanzen, sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Innerhalb des Gesamtgebäudes und auf dem Grundstück hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unnötig behindert oder belästigt wird. Speisen und Getränke dürfen in allen öffentlichen Bereichen des Gebäudes verzehrt werden. Bei Reihenbestuhlung des Veranstaltungssaals dürfen Speisen und Getränke jedoch nicht mit in den Saal genommen werden. Haftung für Schäden: Personen haften für alle durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden am Gebäude, Inventar, technischen Einrichtungen und Brandschutzanlagen. Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Reinigung werden in Rechnung gestellt.
(3) Während den nachfolgenden Ruhezeiten sind grundsätzlich die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten, um die Außenlautstärke niedrig zu halten. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall abzustimmen. Eine ausreichende Belüftung und Klimatisierung der Räume – auch bei geschlossenen Fenstern – ist vorgesehen. Um die Lärmbelästigung für die Nachbarn zu vermeiden (Lärmschutzgesetz), dürfen sich Gäste und Besucher des Westhouse nach 22:00 Uhr nicht mehr vor dem Gebäude aufhalten. Grundsätzlich ist beim Betreten und Verlassen des Gebäudes auch außerhalb der genannten Ruhezeiten Rücksicht auf die umliegenden Anwohner bzw. Hotelgäste zu nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die zum Rauchen das Gebäude kurzzeitig verlassen. Das Einhalten der Nachtruhe ist Sache des Veranstalters bzw. Nutzers. Wird gegen diese Bestimmungen wiederholt verstoßen bzw. wird durch die Störung der Ruhezeiten ein Polizeieinsatz notwendig, ist der Ausschluss der betroffenen Personen sowie der sofortige Abbruch der Veranstaltung zulässig. Bei besonders lärmintensiven Veranstaltungen, hat der Nutzer nachzuweisen, dass die zulässigen Lärmrichtwerte / Lärmangaben nicht überschritten werden; ggf. sind technische Begrenzungsmaßnahmen nachzuweisen. Ruhezeiten: Montag bis Sonntag von 22:00 bis 06:00 Uhr
Verpflichtungen des Nutzers: Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste die Ruhezeiten einhalten.
(4) Die Nutzung von Mobiliar o.ä. aus dem Gebäude in den Außenbereichen ist grundsätzlich untersagt bzw. darf nur mit vorheriger Genehmigung für die Dauer der Veranstaltung / des Aufenthalts erfolgen. Bei erhöhter Verschmutzung oder Beschädigung von Gegenständen wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Technische Einrichtungen: Änderung oder Manipulation an technischen Einrichtungen, Stromanschlüssen, Klima- und Lüftungsanlagen sind untersagt.
(5) Das Rauchen im gesamten Gebäude ist grundsätzlich verboten. Hinweise zum Rauchverbot sind zu beachten. Das Gebäude hat eine flächendeckende Brandmeldeanlage (Rauchmelder). Für Feuerwehreinsätze durch Fehlalarme, sowie deren Folgeschäden haftet der Verursacher. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Feuerlöscher, Wandhydranten und Rauchmelder dürfen nicht verstellt oder manipuliert werden. Offene Flammen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Sicherheitsanweisungen des Personals sind strikt zu befolgen.
(6) Das Abstellen von Fahrrädern und ähnlichen Gegenständen im Innenraum des Westhouse ist nicht gestattet. Es stehen ausreichend kostenfreie Stellplätze im Außenbereich und der Tiefgarage zur Verfügung.
(7) Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen sowie deren Räumung von der Westhouse GmbH angeordnet werden. Alle Personen, haben den Aufforderungen des Hallenmeisters, Ordnungsdienstes, der Polizei oder der Feuerwehr unverzüglich Folge zu leisten Zutritts- und Kontrollrechte: Der Betreiber kann jederzeit Räume, Taschen, Behältnisse und Kleidung kontrollieren, um die Einhaltung der Hausordnung, Sicherheits- oder Brandschutzvorschriften sicherzustellen.
(8) Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Fall haben die zurückgewiesenen Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
Der Art der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Vor Betreten des Saals ist die Garderobe (Überbekleidung, Koffer, größere Taschen und Handkörbe, Schirme, etc.) abzugeben. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Garderobe pflichtgemäß abgegeben wird. Hierfür steht im Untergeschoss ein großer Garderobenbereich zur Verfügung. Die Garderobe kann unter Umständen vom Veranstalter bewirtschaftet werden. Die Westhouse GmbH haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der im Garderobenbereich aufbewahrten Gegenstände.
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden vom Besuch des Gebäudes und damit ggf. dem Besuch einer Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Westhouse zu verlassen. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder entsprechender Aufsichtspersonen (z.B. Übungsleiter) im Westhouse aufhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Einlassbereichen.
Verantwortung des Veranstalters: Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste diese Regeln einhalten.
(9) Das Halten und Mitbringen von Tieren ist im Westhouse grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen für – deutlich erkennbare – Rettungs-, Dienst- und Blindenführhunde sowie für Therapie- und Assistenztiere mit entsprechendem Nachweis, sind durch den Betreiber bzw. seinen Bevollmächtigten ausdrücklich zu genehmigen.
Auf dem Gelände des Westhouse sind diese Tiere grundsätzlich anzuleinen. Therapie- und Assistenztiere, die nicht angeleint werden können, sind ohne Gefährdung Dritter zu führen. Das Durchqueren der Freiflächen des Westhouse mit Tieren ist nur auf befestigten Wegen zugelassen. Für die Beseitigung der Fäkalien ist die Tierhalterin bzw. der Tierhalter zuständig. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht werden. Das Anfüttern von Tieren in oder in unmittelbarer Umgebung des Westhouse ist untersagt.
Verantwortung des Halters: Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter ist für die Beaufsichtigung, das Verhalten und die Sicherheit des Tieres während des Aufenthalts verantwortlich.
(10) Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:
- Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Dinge, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall erlaubt
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
- Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, länger als 2 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist
- Großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Sämtliche Drogen
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
- Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Nutzers vorliegt)
(11)
- Nebelmaschinen sind im gesamten Gebäude untersagt. Fahrlässige Auslösung von Rauchmeldern führt zu Haftung für die entsprechenden Schäden und damit verbundenen Kosten.
- Die Müllentsorgung ist Sache des Nutzers.
- Verteilen von Druckschriften, Anbringen von Werbematerial und gewerbliche Tätigkeiten bedürfen schriftlicher Zustimmung der Westhouse GmbH.
(12) Im Westhouse gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungsbetreuer oder in der Verwaltung abzugeben. Alle Schäden, Mängel oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten sind sofort an den Betreiber zu melden.
(13) Brandschutztechnische Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Allgemeinen Brandschutzverordnung und den ausgehängten Fluchtwegs Plänen.
Stand Dezember 2025